Im Fundamt können gefundene Gegenstände abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Sollten die Gegenstände innerhalb dieser Frist nicht abgeholt werden, gehen sie in das Eigentum des Finders über.
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Im Fundamt können gefundene Gegenstände abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Sollten die Gegenstände innerhalb dieser Frist nicht abgeholt werden, gehen sie in das Eigentum des Finders über.